Blitzschutz
Seit fast 250 Jahren gibt es Blitzschutzanlagen auf Gebäuden. Sie sorgen dafür, dass im Falle eines Einschlages der Blitzstrom gefahrlos zur Erde abgeleitet wird und somit keine Brände oder sonstige Schäden entstehen.
Unabhängig von behördlichen Auflagen sollten Gebäude auf jeden Fall eine Blitzschutzanlage erhalten
- wenn sie ihre Umgebung deutlich überragen, wie Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser oder Türme,
- wenn sie eine weiche Dacheindeckung aus Holz oder Reet besitzen oder leicht entflammbare Materialien im Dachbereich eingebaut sind,
- wenn explosionsgefährliche Stoffe gelagert werden oder Gefahren von Industrieanlagen ausgehen,
- wenn Menschen und Kulturgüter in besonderer Weise zu schützen sind.
Wenn keine besonderen Verordnungen vorliegen, ist die Errichtung einer Blitzschutzanlage eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers. In Deutschland sind in der Regel nur Schäden durch direkte Blitzschläge (Brände, Explosionen, Krafteinwirkungen) versicherbar. Indirekte Blitzschäden und daraus resultierende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen und elektronischen Einrichtungen werden dagegen meist nicht berücksichtigt
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Blitzschutz - eine Aufgabe für den Fachmann